BKF-Grundqualifikation BusFahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-GesetzGrundsatz: Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE (Linie < 50), D/DE oder D1/D1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Möglichkeiten: Der Nachweis erfolgt per - Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb) - Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung) - beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung) Mindestalter: 21 Jahre Ausnahme D/DE (nicht Linie bis 50km) bei beschleunigter Grundqualifikation: 23 Jahre |
BKF-Grundqualifikation LKWFahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-GesetzGrundsatz: Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Möglichkeiten: Der Nachweis erfolgt per - Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb) - Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung) - beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung) Mindestalter: C/CE/C1/C1E mit Grundqualifikation 18 Jahre C1/C1E mit beschl. Grundqualifikation 18 Jahre C/CE mit beschl. Grundqualifikation 21 Jahre |